Wichtiger Ratschlag für Konkubinatspaare

Machen Sie eine Patientenverfügung!  Sie ist nicht nur allgemein sinnvoll, um festzulegen, wie weit im Falle einer erlittenen schweren Krankheit mit Urteilsunfähigkeit lebensverlängernde Massnahmen erwünscht sind. Sie schützt auch Konkubinatspaare, wenn einer der Partner ins Pflegeheim muss. Der Partner/ die Partnerin kann als vertretungsberechtigte Ansprechperson ernannt werden. Vom Gesetz her sind sonst automatisch Kinder oder andere enge Verwandte vertretungsberechtigt, wenn schicksalsbedingt(!) kein „gemeinsamer Haushalt“ mehr besteht! Das heisst die Rechte der Konkubinatspartner sind nicht geschützt ohne eine Patientenverfügung oder einen vergleichbaren Vertrag.


Kommentare

Patientenverfügung — Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>