Mobbing am Arbeitsplatz verursacht neben psychologischen auch juristische Probleme. Am Anfang empfiehlt es sich, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen (in der Schweiz in jeder grösseren Schweizer Stadt und in den meisten Kantonen), um sich einen besseren Überblick zu verschaffen. „Beobachter“-Abonnnenten haben ausserdem allgemein das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon oder per Mail. Als Staatsangestellte können Sie sich in einigen Kantonen an Ombudsstellen wenden, die als Schlichter zwischen Staat und Bürger fungieren. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes, dann ist dies in der Regel die beste erste Anlaufstelle.

Danach gilt es, sich zu überlegen, welche geeigneten Fachpersonen (kostenpflichtig) die Durchsetzung Ihrer Interessen am besten vertreten können. In der Schweiz gibt es z.B. die Mobbing-Beratungsstelle Zürich und die Mobbingzentrale in Bern, die sowohl juristische Hilfe als auch psychologische Begleitung anbieten.

Wenn Sie einen privaten Anwalt mit Ihrem Anliegen beauftragen, sollte Arbeitsrecht zumindest zu seinen Spezialgebieten gehören, er sollte Verständnis für Mobbing-Probleme haben und ein guter vertrauensvoller menschlicher Kontakt ist wichtig.

Bevor es zum Prozess kommt ist es oft empfehlenswert, es zunächst mit einer Mediation zu versuchen. Die Mediatoren nehmen dabei eine neutrale Position ein 10und fragen nach den Interessen, Bedürfnissen, Beweggründen der Beteiligten. Das Ziel ist dabei, eine lösungsorientierte „Win-Win“-Situation herbeizuführen, mit einer Vereinbarung für die Zukunft, an die beide Parteien sich zu halten haben. Leider ist sehr oft die mobbende Partei nicht zu einer Mediation bereit oder es kommt zu keiner Einigung. Im letzteren Fall ist es unvermeidlich, doch vor Gericht zu gehen.

Die Chancen, Mobbing-Prozesse zu gewinnen sind im westschweizerischen Raum besser als im deutschen Sprachraum (Deutschschweiz, Deutschland). Leider lässt sich, bei den zu erwartenden Wahrheitsverdrehungen der Widersacher, Mobbing oft nicht so „hieb- und stichfest“ mit „Fakten“ nachweisen, wie es wünschenswert wäre.

In jedem Fall ist es für Betroffene (insbesondere bei schwerem Mobbing) wichtig, sich rechtzeitig um ein Arztzeugnis zu bemühen, wenn die Arbeit nicht mehr zumutbar ist, Kündigung droht und Betroffene einfach Zeit benötigen, um sich zu erholen und sich nach einer neuen Stelle umzuschauen (siehe auch meine Ausführungen unter „medikamentöse Unterstützung“).


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