Wichtiger Ratschlag für Konkubinatspaare
Machen Sie eine Patientenverfügung! Sie ist nicht nur allgemein sinnvoll, um festzulegen, wie weit im Falle einer erlittenen schweren Krankheit mit Urteilsunfähigkeit lebensverlängernde Massnahmen erwünscht sind. Sie schützt auch Konkubinatspaare, wenn einer der Partner ins Pflegeheim muss. Der Partner/ die Partnerin kann als vertretungsberechtigte Ansprechperson ernannt werden. Vom Gesetz her sind sonst automatisch Kinder oder andere enge Verwandte vertretungsberechtigt, wenn schicksalsbedingt(!) kein „gemeinsamer Haushalt“ mehr besteht! Das heisst die Rechte der Konkubinatspartner sind nicht geschützt ohne eine Patientenverfügung oder einen vergleichbaren Vertrag.
Hallo, vielen Dank für den sehr sensiblen Beitrag zum Konkubinat! Das ist sehr hilfreich. Liebe Grüsse